Festrede: „10 Jahre Donum Vitae“ von Prof. Dr. Norbert Lammert

Festrede:  „10 Jahre Donum Vitae“ von Prof. Dr. Norbert LammertNorbert Lammert
Festrede anlässlich des Festaktes „10 Jahre Donum Vitae“ am 23. Oktober 2009 in Berlin von Prof. Dr. Norbert Lamme, Präsident des Deutschen Bundestages

 

Verehrte, liebe Frau Waschbüsch,
sehr geehrter Herr Präsident des Zentralkomitees, lieber Herr Meyer, meine Damen und Herren,

Ich fang mal ganz vorsichtig an: In wenigen Wochen geht ein Jahr zu Ende, das durch eine bemerkenswerte Serie bemerkenswerter Gedenktage und Festtage gekennzeichnet war, die an herausragende Ereignisse der Geschichte unseres Landes im vergangenen Jahrhundert erinnern, die sich nicht alle in gleicher Weise zum Feiern eignen.

Vor 90 Jahren wurde die Weimarer Reichsverfassung verabschiedet, der erste mutige Versuch, in Deutschland eine parlamentarische Demokratie zu etablieren - ein Versuch, der bekanntlich nach weniger als 14 Jahren zu Ende war.

Vor 80 Jahren ereignete sich die sogenannte Weltwirtschaftskrise, an die zu erinnern es erstaunlich aktuelle Gründe in den vergangenen Monaten gegeben hat.

 

Vor 70 Jahren ist der 2. Weltkrieg ausgebrochen mit dem Überfall Deutschlands auf Polen mit allen damit mittelbar und unmittelbar verbundenen entsetzlichen Folgen. Eine dieser Folgen war, dass vor 60 Jahren zwei deutsche Staaten gegründet wurden, die die Teilung unseres Landes und die Teilung dieses Kontinents manifest machten. Es hat 40 Jahre gedauert, bis vor 20 Jahren die Berliner Mauer fiel und als Folge einer bemerkenswerten Entwicklung nicht nur in Deutschland, sondern überall in Mittel- und Osteuropa die Menschen mit Mut und Verantwortungsbewusstsein zugleich eine Aufgabe gelöst haben, die über viele Jahre und Jahrzehnte für unlösbar gehalten wurde. Spätestens das letzte Datum und die Wahrnehmung einer unlösbaren Aufgabe bringt uns in die Nähe des heutigen Ereignisses.

Der 10. Jahrestag der Gründung von donum vitae fügt sich in einer bemerkenswerten Weise in diese komplizierte Serie sehr unterschiedlicher herausragender Ereignisse des letzten Jahrhunderts ein. 10 Jahre ist ja kein richtiges Jubiläum, jedenfalls ein sehr bescheidener, übersichtlicher Anlass - und eine ungetrübte, reine Freude will sich mit Blick auf dieses Jubiläum jedenfalls bei mir auch nicht so recht einstellen. Dafür ist der Anlass zu ernst und die Umstände zu bitter, unter denen diese Gründung überhaupt erfolgte, weil sie nötig wurde.

Vor ein paar Tagen, meine Damen und Herren, habe ich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine kleine Notiz gefunden, die über die Befunde eines amerikanischen Forschungsinstituts berichtet, nach der seit Mitte der 90iger Jahre die Zahl der Abtreibungen weltweit kontinuierlich zurück geht. Zwischen 1995 und 2003 von 45,5 Mio auf 41,6 Mio, so weit man das überhaupt präzise erfassen kann. Dieser Trend gilt nach den Ermittlungen der amerikanischen Forscher für Industrieländer wie für Ent- wicklungsländer. Hauptgrund sei der bessere Zugang zu Verhütungsmitteln und der nachweislich deutlich zurückgegangene Anteil von ungewollten Schwangerschaften. In dieser Studie gibt es einen zweiten, für unsere heutige Veranstaltung beachtlichen Befund: Mit einem gesetzlichen Verbot des Schwangerschaftsabbruchs steht der Rückgang der Abtreibungen nach Angaben der Wissenschaftler in keinem direkten Zusammenhang. Schwangerschaftsabbrüche kämen überall in der Welt völlig ungeachtet der unterschiedlichen Gesetzgebung der jeweiligen Länder vor. In Ländern, in denen Abtreibungen gänzlich verboten sind, sterben Frauen oft während des Eingriffs. Insgesamt kommen so alljährlich 70.000 Schwangere bei einer Abtreibung zu Tode, bei 5 Mio weiteren treten Komplikationen auf. Das ist jetzt gänzlich unfeierlich, aber mitten in der Sache.

Das Thema, über das wir heute nicht zum ersten Mal, aber auch sicher nicht zum letzten Mal reden, ist nicht neu. Und es wird nach menschlichem Ermessen in überschaubarer Zukunft auch sicher nicht ein für allemal gelöst, sondern wir werden mit einer absehbaren Unvermeidlichkeit uns auch in den kommenden Jahren immer wieder neu

um eine angemessene, überzeugende Antwort auf die außergewöhnlich schwierige Fragen bemühen müssen, wie man in der Welt, in der wir leben, am ehesten Leben schützen kann, schon gar ungeborenes Leben. Wir haben wie andere Länder auch, dazu manche, übrigens ganz unterschiedliche Anläufe hinter uns.

Seit 1871 ist in unserer Rechtsordnung der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig und wird seit einer damaligen Bestimmung im Strafgesetzbuch mit Strafe verfolgt. Und erst gut 100 Jahre später gibt es einen signifikanten neuen Versuch des Umgangs mit diesem schwierigen, humanen und juristischen, Problem zugleich durch die Verabschiedung einer Neuregelung des Bundestages, die nach einer Verfassungsklage, die damals beinahe 200 Mitglieder des Bundestages aus der CDU/CSU-Fraktion und 5 Landesregierungen eingelegt hatten, zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts führte, dass diese Neuregelung verfassungswidrig sei, weil sie unser Verfas- sungsverständnis von der Unantastbarkeit der Menschenwürde und den sich daraus ergebenden Schutzanspruch auch und grade ungeborenen Lebens nicht hinreichend erfülle. In der Folge wurde dann am 18. Mai 1976 das Strafgesetzbuch in der Weise geändert, dass Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich bestraft wird, außer bei Vorliegen einer Indikation und nach Beratung. Und nach einer neuerlichen Befassung mit diesem Thema in den 90iger Jahren durch das Bundesverfassungsgericht hat es dann im Jahr 1995 erneut gesetzliche Änderungen durch ein Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz gegeben, auf deren rechtlicher Grundlage jedenfalls der Umgang des Staates mit diesem Thema seit dieser Zeit erfolgt.

Ich bin wie manche Kolleginnen und Kollegen im deutschen Bundestag, die lange genug dabei sind, an vielen dieser Beratungen beteiligt gewesen. Ich habe sowohl die Lei- denschaft wie die Ernsthaftigkeit dieser Auseinandersetzung in unverändert lebhafter Erinnerung. Und völlig unabhängig von den jeweiligen persönlichen Überzeugungen über das, was geht oder eigentlich gehen müsste, erlaubt und/oder verboten sein könnte, dürfte oder sollte, gibt es nach meiner festen Überzeugung nicht den kleinsten Anlass, an der Ernsthaftigkeit des Gesetzgebers im Umgang mit dieser prinzipiell

unlösbaren Frage zu zweifeln. Wenn ich vorhin von den bitteren Bedingungen gesprochen habe, - jedenfalls habe ich sie immer so empfunden - die die Gründung dieses Vereins notwendig machten, dann auch und grade deshalb, weil mir die aus bekannten Gründen zustande gekommene spätere Entscheidung der deutschen Bischofskonferenz, und der ihr vorausgehende vatikanische Anspruch, auch und grade im Lichte vergleichbarer internationaler gesetzlicher Regelungen besonders wenig einleuchtet.

Da es für den Schutz des Lebens in Konfliktsituationen ganz offenkundig keine Patentlösung gibt, ist nicht weiter erstaunlich, dass verschiedene Gesellschaften, verschiedene Staaten dies immer wieder auf unterschiedliche Weise zu regeln, wenn schon nicht zu lösen versuchen. Und ich finde es schon bemerkenswert, wie viele Länder auch in unserer Nachbarschaft und im gleichen Kulturkreis dies „konsequenter“ lösen, indem sie für eine unterschiedlich gesetzte Frist Straffreiheit garantieren und insofern konsequent für diesen Zeitraum auch nicht von der Rechtswidrigkeit eines Abbruchs ausgehen. Zu dieser Konsequenz hat sich der deutsche Gesetzgeber nie entschließen können mit regelmäßiger unmissverständlicher Flankierung unseres Verfassungsgerichts. Dass die deutsche Bischofskonferenz vatikanischen Anweisungen folgt und dem deutschen Gesetzgeber diese „Inkonsequenz“ vorwirft, gehört für mich zu den erstaunlichsten Erfahrungen meiner parlamentarischen Laufbahn.

Natürlich ist es richtig, was immer wieder in zahllosen Korrespondenzen zwischen Vertretern der sogenannten Amtskirche und dem Rest, dem allerdings statistisch erstaunlich überwiegenden Rest des Volkes Gottes, zur Beleuchtung dieses Zusammenhangs ausgetauscht worden ist. Es ist nicht von vornherein sich selbst erklärend, wenn ein und der gleiche Sachverhalt für rechtswidrig und zugleich, unter allerdings definierten Bedingungen, straffrei erklärt wird. Aber wer diese Inkonsequenz nicht aushält oder für nicht zumutbar oder schon gar für nicht moralisch vertretbar, der muss die Frage beantworten, wie er sie auflösen will. Und ich habe auch und grade aus der Amtskirche bis heute keine einzige mich überzeugende Antwort gehört, wie denn

diese Auflösung aussehen könnte. Straffrei und deswegen nicht rechtswidrig: offenkundig nicht. Rechtswidrig und deswegen strafbewehrt: das haben wir lange genug versucht, mit einschlägigen, deprimierenden Ergebnissen. Und viel länger als die 10 Jahre, auf die wir jetzt für donum vitae zurück blicken können und müssen, haben Laien und Bischöfe gemeinsam auf der Basis der aus guten Gründen veränderten Rechtsordnung sich gemeinsam um eine an der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Unverletzlichkeit der menschlichen Person orientierte Schwangerenkonflikt- beratung im staatlichen System bemüht, deren harter, jedem nachvollziehbarer Kern die gemeinsame Überzeugung war, dass man das Leben ungeborener Kinder – wenn überhaupt – nur mit ihren Müttern retten kann, sicher nicht ohne, und ganz sicher nicht gegen sie. Und wenn das viele Jahre als gemeinsame Aktivität von Bischöfen und Laien, von Amtskirche und dem restlichen Volk Gottes rechtlich möglich, moralisch vertretbar und theologisch unangefochten war, fehlt mir bis heute jedes Verständnis, warum es seit 1999 nicht mehr vertretbar, verantwortbar und praktikabel sein kann.

Dass heute kein Vertreter der Amtskirche an dieser Veranstaltung teilnimmt, überrascht in der Tat nicht. Aber „natürlich“ finde ich es überhaupt nicht, und naturgemäß schon gar nicht. Nun kann man, ich sag das mit allem gebotenen Respekt, zu dem schwierigen Entscheidungsprozess zwischen Fulda und Rom manches in Erinnerung rufen, was hier nicht vorgetragen werden muss, weil die Allermeisten mit den Abläufen und den Argumenten bestens vertraut sind. Und es ist ja ebenso tröstlich wie enttäuschend zugleich, dass an den Mehrheitsverhältnissen auch in der deutschen Bischofskonferenz kein ernsthafter Zweifel erlaubt ist - und gleichwohl das Ergebnis so war wie es war.

Donum vitae hätte nicht entstehen müssen, wenn es diese damalige Entscheidung nicht gegeben hätte. Aber, meine Damen und Herren, weil es diese damalige Entscheidung gab, musste donum vitae gegründet werden.

Es gibt eben nicht nur die Verantwortung von Bischöfen, es gibt auch eine in vielfacher Weise unterlegte Verantwortung der Laien des Volkes Gottes im Umgang mit eigenen und anderen Problemen, mit Herausforderungen der Welt, in der wir leben. Und vor dieser Verantwortung darf sich niemand drücken, völlig gleichgültig, ob in einem kirchlichen Amt oder ohne. Dass es sich bei dieser Organisation „donum vitae“, die ihren Namen mit subtiler Logik aus einer Verlautbarung der vatikanischen Glaubenskongregation am 22. Februar 1987 „Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung“ bezogen hat, dass es sich bei dieser Organisation um einen privaten Verein handelt, der eine „Vereinigung außerhalb der katholischen Kirche“ sei, darauf bin ich damals offen gestanden nicht gekommen.

Die ganze Wahrheit ist: ich hab mir die Frage nicht einmal gestellt. Unter allen damals überhaupt anstehenden Fragen schien mir die nach dem Rechtsstatus dieser Organisation die belangloseste, ganz sicher nicht die dringlichste. Dass ein paar Jahre später aus - wie es heißt – „gegebenem Anlass“ aufgrund verschiedener Anfragen die deutschen Bischöfe diese nicht gestellte Frage in der grade zitierten Weise beantwortet haben, gehört wiederum zu den doppelt schmerzlichen Erfahrungen, die man an einem solchen Tag nicht verdrängen muss und vielleicht auch besser nicht verdrängen sollte. Denn damit ist ja nicht nur das Binnenverhältnis von Amtskirche zu Laien angesprochen, sondern, was keineswegs unbedeutend ist, auch das Verhältnis ein- und derselben Menschen in ihren jeweiligen Rollen als Christen, als Katholiken auf der einen Seite und als Staatsbürger auf der anderen Seite. Was den Loyalitätskonflikt betrifft, der hier mindestens leichtfertig wenn nicht mutwillig erzeugt worden ist, warte ich auch bis heute auf überzeugende Antworten zur Lösung dieses damit erzwungenen Spagats zwischen Kirche, Staat und Gesellschaft.

(Bischof Dr. Huber betritt den Saal)

Es trifft sich ganz besonders gut, dass wie in einer perfekten Inszenierung an genau dieser Stelle Bischof Huber den Saal betritt. Verehrter, lieber Bischof Huber, ich freue mich, dass - wie durch den spontanen Beifall ja deutlich geworden ist - das Auditorium meine Freude teilt, dass Sie heute Morgen hier sind. Ihre Anwesenheit bei dieser Veranstaltung füllt die Lücke nicht ganz, die das Fehlen anderer hat entstehen lassen. Aber sie ist doch eine beachtliche Ermutigung, für die ich ihnen außerordentlich dankbar bin.

Donum vitae ist nach dem Selbstverständnis dieses „privaten Vereins außerhalb der katholischen Kirche“ ein Verein bürgerlichen Rechts - ich zitiere aus einem Beschluss des Bundesvorstandes vom Juli 2007: „ein Verein bürgerlichen Rechts, den Katholiken in ihrer christlichen Verantwortung kraft Taufe und Firmung und auch staatsbürgerlicher Verantwortung gegründet haben und tragen. Die Mitglieder des Vereins, auch evangelische Christen, stellen sich gemeinsam der Aufgabe, sich für den Schutz des Lebens, insbesondere des Lebens ungeborener Kinder einzusetzen, indem sie sich bemühen, Eltern, insbesondere schwangeren Frauen durch Rat und Hilfe eine Perspektive für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Sie tun dies auf der Grundlage ihres Wissens und Gewissens im Rahmen der geltenden Gesetze einschließlich der gesetzlichen Regelung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftskonflikten mit einem Beratungskonzept, das dem christlichen Menschenbild gerecht wird“ – Ende des Zitats. Das erklärt sich alles von allein, Satz für Satz. Und bedarf eigentlich, jedenfalls nach meinem, offenkundig unzureichenden Verständnis, keiner weiteren Interpretationshilfen. Aber weil die Lage halt so ist wie sie ist, muss dieses Selbstverständnis dieser Organisation offenkundig auch immer wieder gespiegelt werden im Lichte der Lebenserfahrung auf der einen Seite und kirchlicher Lehrmeinung auf der anderen Seite, was bedauerlicher Weise nicht immer dasselbe ist.

Mit einem Anflug von Rührung habe ich heute Morgen den einleitenden Song mit der
„Suche nach den 100 Prozent“ verfolgt, mit der spontanen Befürchtung, dass die Neigung, 100%ige Lösungen zu suchen, nach wie vor in unserer Kirche immer noch

ausgeprägter ist als in vielen anderen ernst zu nehmenden Organisationen und Einrichtungen, die von der Welt, in der wir leben, vielleicht in anderer Weise nüchterner, wirklichkeitsnäher und zugleich verantwortungsbewusst Kenntnis nehmen. Grade da, wo es anspruchsvoll wird, passt eben selten alles perfekt zusammen. Und da, wo wir uns alle im privaten Leben wie im politischen Leben, als Individuen wie als Gesetzgeber, etwa um all die Fragen bemühen und kümmern und streiten müssen, die mit dem Anfang und dem Ende des Lebens zusammenhängen, machen wir die besonders hartnäckige und schmerzliche Erfahrung, dass es die 100%igen Lösungen eben nicht gibt. Und dass das, was wir medizinisch können und was technisch möglich ist, und das, was ethisch zu verantworten ist, manchmal überhaupt nicht, aber nie 100%ig zusammenpasst. Wenn dies aber so ist und offenkundig nicht zufällig so ist, sondern der Natur der Sache nach so ist, dann ist der Anspruch 100%iger Lösungen nicht nur intellektuell unvertretbar, er wird auch moralisch fragwürdig.

Mich besorgt ungemein, übrigens auch im Kontext anderer Auseinandersetzungen, die wir in multikulturellen Gesellschaften führen müssen, dass bei nüchterner Betrachtung die Neigung zum Fundamentalismus gelegentlich in der eigenen Kirche nicht weniger zu beobachten ist als in anderen, nicht christlichen Religionsgemeinschaften, denen wir diese Versuchung mit großer Attitüde regelmäßig vorwerfen.

Ich will zum Schluss noch einmal die Verantwortung auch und grade der Laien unterstreichen, die Voraussetzung und Grundlage für donum vitae gewesen ist. Im 4. Kapitel der dogmatischen Konstitution des 2. vatikanischen Konzils über die Kirche, Lumen Gentium, wird das Apostolat der Laien als Teilhaber an der Heilssendung der Kirche ausdrücklich bekräftigt. Ihnen wird die Möglichkeit, und - Zitat: „bisweilen sogar die Pflicht zugesprochen, sich in kirchlichen Fragen zu äußern“. Zitat: „Die geweihten Hirten aber sollen die Würde und die Verantwortung der Laien in der Kirche anerkennen und fördern. Sie sollen gern deren klugen Rat benutzen, ihnen vertrauensvoll Aufgaben im Dienst der Kirche übertragen, und ihnen Freiheit und Raum im Handeln lassen, ihnen auch Mut machen, aus eigener Initiative Werke in Angriff zu

nehmen. Sie können mit Hilfe der Erfahrung der Laien in geistlichen wie in weltlichen Dingen genauer und besser urteilen“ – Ende des Zitats. Dieser Text hatte im letzten Jahr bedauerlicher Weise kein rundes Jubiläum, deswegen ist er offenkundig auch nicht allen mehr in vollem Umfang präsent. Jedenfalls fällt es mir im Lichte dieses Textes außerordentlich schwer, die Aktivitäten von donum vitae als offensichtlich unkatholisch zu empfinden.

Die Kirche, meine Damen und Herren, braucht auch in Zukunft kluge Hirten und eine aufgeklärte Herde, die sich ihrer eigenen Verantwortung bewusst ist und von dieser Verantwortung Gebrauch macht. Es gibt nicht viele weitere Themen, bei denen die Wahrnehmung dieser Verantwortung so schwierig und so notwendig zugleich ist wie beim Schutz des Lebens. Deswegen nutze ich die Gelegenheit gerne, all denjenigen, die nicht nur damals donum vitae gegründet haben, sondern die nun über einen Zeitraum eines Jahrzehnts in vielfacher Weise, meist unauffällig, aber außerordentlich wirksam, diese Verantwortung wahrgenommen haben, hauptamtlich und ehrenamtlich, mit Beratung, mit zeitlichem, mit finanziellem Engagement, meinen ausdrücklichen Respekt zu sagen, verbunden mit der genauso ausdrücklichen Bitte, dass dies auch in den nächsten Jahren so bleibt - so lange eine solche gesonderte Organisation überhaupt nötig ist.

 

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