Allgemeine Schwangerenberatung
In der allgemeinen Schwangerenberatung werden psychologische, soziale, wirtschaftliche, rechtliche und medizinische Fragen und Probleme besprochen.
Wir bieten Ihnen Gespräche zur Klärung der eigenen Situation an, suchen mit Ihnen zusammen nach individuellen Möglichkeiten und vermitteln weitergehende Beratung und Hilfen.
Beratung zu rechtlichen, praktischen und finanziellen Fragen:
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
- Elternzeit und Elterngeld
- Kindergeld
- Hilfen zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
- Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“
- Unterhaltsansprüche und deren Durchsetzung
- Elterliche Sorge
- Unterbringung von Mutter und Kind
- Kinderbetreuung
- Vermittlung von Gruppenangeboten
Psychosoziale Beratungsangebote:
- Veränderung der eigenen Rolle und der des Partners durch die Geburt des Kindes
- Medizinische und psychosoziale Fragen zu Schwangerschaft und Geburt
- Partnerschaft und Elternschaft
- Umgang mit Überforderung
- Begleitung in Erziehungsfragen
- Alleinerziehende Mütter und Väter
Unsere Beratung ist kostenlos und unabhängig von Religion und Nationalität.
Broschüre „Schwanger und jetzt ein Kind“ in Deutsch
Broschüre „Schwanger und jetzt ein Kind“ in Ukrainisch
Für Fragen und zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte per Telefon oder E-Mail mit uns Kontakt auf.
Aus dem Gesetzestext: § 2 Abs. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG)
Beratung:
- Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den §1 Abs.1 genannten Zwecken in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen.
Der Anspruch auf Beratung umfasst Informationen über
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
- bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben,
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung,
- soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnungs-, Arbeits-, oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
- die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen,
- die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken,
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
- die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption.
Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen. Auf Wunsch der Schwangeren sind Dritte zur Beratung hinzuzuziehen.
(3) Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes.