Diese alte Weisheit war für uns einer der Gründe für die Einrichtung des Notfonds. In der Beratungsarbeit nimmt die soziale Beratung einen großen Raum ein. Viele Frauen haben finanzielle Nöte und erhoffen sich bei donum vitae Rat. Die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ ist dabei eine große Hilfe. Die Stiftungsgelder sind für Schwangere gedacht. Sie können für Schwangerenkleidung, Baby-Ausstattung und Wohnungseinrichtung oder Mietzuschüsse ausgegeben werden.
Letztere können nur genehmigt werden, wenn die Hilfen über andere staatliche Stellen, z.B. das Jobcenter ausgeschöpft sind. 2019 konnten wir aus Bundesstiftungs-Mitteln 307 Anträge bewilligen. Im Durchschnitt sind das 500 bis 600 € pro Klientin. In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen, bis das Geld ausgezahlt werden kann.
Die Situation und die Nöte der Frauen sind sehr unterschiedlich und hören mit dem Ende der Schwangerschaft nicht auf. Donum Vitae will gerade auch für Frauen, die sich für das Kind entschieden haben, nach der Geburt da sein und Hilfe anbieten bei Mietrückständen, Schulden, beim Alleingelassensein ohne Partner und so weiter. Der Vorstand erlebte immer wieder große finanzielle Sorgen der jungen Mütter. Um in diesen Einzelfällen schnell und unbürokratisch helfen zu können, schlug das damalige Vorstandsmitglied Josef Winkelheide die Einrichtung eines sogenannten „Notfonds“ vor. Nur, wie an das benötigte Geld kommen? Dank großzügiger Spenden einzelner Mitglieder und Förderer und äußerst sparsamer Haushaltsführung konnte dieser Fonds eingerichtet werden. Unser geistlicher Berater Pfarrer Peter Paul Marré machte uns auf die Stüsser-Stiftung aufmerksam, die uns seit 2008 regelmäßig unterstützt. Der Notfonds ist fester Bestandteil unseres Haushaltsplans und der Jahresrechnung. Einige Beispiele zeigen Ihnen, wie wichtig er ist.
Frau D. ist ungewollt mit dem zweiten Kind schwanger und denkt aus lauter Verzweiflung über eine Abtreibung nach. Das Paar hat bereits einen vier Monate alten Sohn. Die Familie lebt in der Wohnung seiner Eltern in einem winzig kleinen Zimmer. Verzweifelt bemüht sich das Paar um eine eigene Wohnung. Als die Frau kurz vor der Entbindung steht, kann das Paar endlich einen Mietvertrag unterschreiben. Sie erhalten vom Jobcenter aber zu wenig, um die Wohnung halbwegs einrichten zu können. Dafür erhält die Familie von uns eine einmalige Beihilfe.
Ohne jede Unterstützung
Frau K. ist Lehramtsstudentin in Köln, befindet sich bereits im Masterstudium und ist schwanger. Ihr Ehemann ist erst vor drei Wochen aus Ägypten gekommen. Bis kurz vor der Geburt des Kindes hat Frau K. einen Studentenjob und wird zudem von ihren Eltern finanziell unterstützt. Da diese weder mit der Schwangerschaft noch mit der Ehe einverstanden sind, stoppen sie jegliche Unterstützung. Zurzeit bezieht sie nur Kinder- und Elterngeld. Mit ihrem Status als Studierende hat sie keinerlei Ansprüche auf gesetzliche Leistungen. Nun muss sie einen Vorausleistungsantrag beim Bafög-Amt stellen, das sich das Geld dann von den Eltern wieder holen wird. Dieser Antrag ist sowohl ein emotionaler Kraftakt für die junge Frau als auch ein langwieriger Prozess von mindestens drei Monaten. Für diesen Zeitraum erhält sie die finanzielle Unterstützung von uns.
Frau G. und ihr Mann kamen zu uns in die Beratung, nachdem sie kurz zuvor in der 22. Schwangerschaftswoche ihre Zwillinge auf tragische Weise verloren hatten. Es gab einen großen Gesprächsbedarf bei den Eltern, die den Tod ihrer beiden geliebten und seit langem ersehnten Kinder verkraften mussten. Neben dem Tod ihrer Kinder war eine weitere Belastung, dass sie nicht genug Geld für die Beerdigung hatten. Der sehnlichste Wunsch der Eltern war, ihre Kinder würdig zu verabschieden. Hierzu zählte auch eine kleine Trauerfeier mit Angehörigen, deren Trauer ebenfalls sehr groß war. Hierfür erhielten sie unsere Unterstützung.
Die segensreiche Einrichtung „Notfonds“ wollen wir auf jeden Fall weiterführen. Wir danken allen sehr herzlich, die mit ihren Spenden dazu beitragen!