860 Beratungsfälle -- 1.473 Beratungsgespräche -- 285 Informationskontakte
Im Berichtsjahr fanden 860 Erstberatungen statt, von denen auf die allgemeine soziale Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 634 Fälle entfielen und auf Konfliktberatungen nach § 5/6 SchKG 226 Fälle. Insgesamt wurden 1.473 Beratungs-gespräche geführt. Hinzu kamen 285 Informationskontakte (z. B. Telefonate mit Behörden, Menschen des sozialen Umfeldes, anderen Beratungseinrichtungen und Pfarrgemeinden).
1. Erstberatungen |
|
Beratungen nach §2 SchKG |
634 |
Beratungen nach §§ 5/6 SchKG |
226 |
Beratungsfälle insgesamt |
860 |
2. Gesamtberatungen |
|
Beratungsgespräche nach §2 SchKG |
1.241 |
Beratungsgespräche nach §§ 5/6 SchKG |
232 |
Beratungsgespräche insgesamt |
1.473 |
SchKG = Schwangerschaftskonfliktgesetz
Durch die Langzeiterkrankung einer Beraterin und durch die Schwangerschaft einer weiteren Beraterin sind die Beratungszahlen gesunken. Der Stellenumfang der Beraterinnen betrug 2017 im Durchschnitt nur 1,8 %. Das sind 0,6 % weniger als in den Vorjahren.
Anlass der Erstberatungen nach §2 |
|
Schwangerschaftsberatung |
367 |
Familienplanungsberatung/Kinderwunsch/ Verhütungsberatung |
98 |
Beratung vor, während u. nach pränataler Diagnostik |
37 |
Nachgehende Beratung u. Begleitung nach Fehlgeburt und Totgeburt/ Abbruch/ plötzlichem Kindestod |
13 |
Nachgehende Beratung und Begleitung nach Geburt |
111 |
Sexualaufklärung/Sexualpädagogik |
0 |
Sonstiges |
8 |
Insgesamt |
634 |
Sexualpädagogik
Anzahl der sexualpädagogischen Gruppenveranstaltungen |
|
In der JVA Köln |
8 |
In Schulen und Vereinen |
68 |
Insgesamt |
76 |
Insgesamt wurden 1.017 Personen erreicht.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Frauen haben oft viele, in ihren Augen gute Gründe, über einen Schwangerschaftsabbruch nachzudenken. Genau wie bereits 2016 steht an erster Stelle die Angst, wegen eines Kindes in einen finanziellen Notstand zu geraten, durch den sich der bisherige gesellschaftliche Status der Frau verschlechtern würde. Hinter der begründeten Angst vor Armut werden auch sehr häufig partnerschaftliche Probleme als Grund für eine ungewollte Schwangerschaft genannt. Die ablehnende Haltung des Partners oder das Fehlen einer festen Beziehung führen dazu, dass Frauen sich überfordert fühlen. Der Abschied von dem Idealbild einer Familie und die damit einhergehende Furcht vor Einsamkeit und Überforderung löst bei vielen Frauen massive Zukunftsängste aus.
Zunehmend viele Frauen haben auch das sogenannte „burn out“, sind völlig erschöpft und mitunter depressiv und können aus diesem Grunde ihre Arbeit nicht mehr ausüben. Sie fühlen sich häufig überfordert mit einer Schwangerschaft. Bei diesen Schwangeren ist eine engmaschige Betreuung sehr wichtig. Es erfordert auch das Einsetzen von Fachpersonal, wie zum Beispiel der Familienhebamme oder der Sozialpädagogischen Familienhilfe, um ein Leben mit Kind im eigenen Haushalt zu ermöglichen.
Konfliktgründe
(Aufgeführt nach Häufigkeit)
- finanzielle / wirtschaftliche Situation
- körperliche/ psychische Verfassung
- familiäre, partnerschaftliche Probleme
- Wohnungssituation
- Situation als Alleinerziehende
- Kindesvater steht nicht zur Schwangerschaft/ zur Frau
Weitere Aufgaben unserer Beratungstätigkeit
Vergabe der Bundesstiftungsmittel „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
EinenwesentlichenTeil unserer Beratungsarbeitnimmt dieVergabe vonBundesstiftungsmitteln „Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens“ in Anspruch. Von den gesamt 367 Frauen, die wir in der Schwangerschaft betreut und unterstützt haben, nahmen die Beratungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Bundesstiftungsmitteln „Mutter und Kind“ den größten Platz ein. Insgesamt wurden 271 Anträge bewilligt.
Die finanziellen Notlagen sowie die persönlichen Belange der hilfsbedürftigen Schwangeren und ihrer Familien werden in den Beratungsgesprächen sehr deutlich. Bedauerlicherweise reichen die Mittel der Bundesstiftung nicht aus, um allen Bedürftigen helfen zu können.
Verhütungsmittelfonds
2017 wurden 86 Anträge auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel gestellt.
Anspruchsberechtigt sind alle Kölner Arbeitslosengeld II- Bezieherinnen ab 20 Jahren.
2017 habenwir die verantwortliche Projektleitung für die beteiligten Schwangerschaftskonflikt-beratungsstellen übernommen.
Beratung zu Pränataldiagnostik
37 Erstberatungen fanden vor, während und nach pränataler Diagnostik 2017 statt. Hinzu kamen 13nachgehende Beratungen und Begleitungen von Frauen und Paaren nach einem Abbruch oder einer Fehl- bzw. Totgeburt.
Kinderwunschberatung
Die Anfragen nach einer Kinderwunschberatung sind massiv gestiegen. Hierzu nahmen die Beraterinnen an einer umfassenden beraterischen/therapeutischen Weiterbildung bei der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung e.V. (BKiD) teil. Nach einer Teilnahme von mindestens 420 Stunden erhält die Beraterin eine Zertifizierung und wird u.a. in die Liste der Beraterinnen der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung aufgenommen.
111 Frauen wurden nach der Geburt ihres Kindes weiterhin betreut. Dazu zählen auch die Beratungen zu Kinder- und Elterngeld, die immer mehr angefragt werden. Häufig werden die Frauen auch bei der Regelung von Rechtsansprüchen oder bei partnerschaftlichen Problemen unterstützt sowie auch bei Anträgen an das Jobcenter. Hinzu kommt, dass wir als Kooperationspartner im Netzwerk „Frühe Hilfen“ entsprechende Unterstützungsangebote an die Familien vermitteln können.