Beratungsarbeit 2019 in Zahlen

1.067 Beratungsfälle  - 1.810 Beratungsgespräche  - 289 Informationskontakte

Auch 2019 stiegen die Beratungszahlen leicht an. Insgesamt fanden 1.067 Erstberatungen statt, davon fielen 770 Fälle auf die allgemeine soziale Beratung nach § 2 Schwangerschafts-konfliktgesetz (SchKG) und 297 auf Konfliktberatungen nach § 5/6 SchKG. Im Berichtsjahr wurden 1.810 Beratungsgespräche geführt. Hinzu kamen 289 Informationskontakte wie z.B. Telefongespräche mit anderen Beratungseinrichtungen und Behörden.

 

1. Erstberatungen

   

2. Gesamtberatungen

 

Beratungen nach §2 SchKG

770

 

Beratungsgespräche nach §2 SchKG

1.498

Beratungen nach §§ 5/6 SchKG

297

 

Beratungsgespräche nach §§ 5/6 SchKG

312

Beratungsfälle insgesamt

1.067

 

Beratungsgespräche insgesamt

1.810

SchKG = Schwangerschaftskonfliktgesetz

Anlass der Erstberatungen nach § 2

 

Schwangerschaftsberatung

444

Familienplanungsberatung/Kinderwunsch/ Verhütungsberatung

108

Beratung vor, während u. nach pränataler Diagnostik

20

Nachgehende Beratung u. Begleitung nach Fehlgeburt und Totgeburt/ Abbruch/ plötzlichem Kindestod

18

Nachgehende Beratung und Begleitung nach Geburt

174

Sonstiges

6

Insgesamt

770

 

Sexualpädagogik / Prävention

Anzahl der sexualpädagogischen Gruppenveranstaltungen

 

In der JVA Köln

22

In Schulen und Vereinen

85

Insgesamt

107

Unsere sexualpädagogischen Honorarkräfte erreichten in gesamt 107 Gruppen-veranstaltungen 1.091 Personen.

 

 

Schwangerschaftskonfliktberatung

Bei dem Gedanken an einen Schwangerschaftsabbruch stehen stets auch die finanziellen Sorgen im Vordergrund. In 2019 wurden jedoch die Probleme hinsichtlich der psychischen oder körperlichen Verfassung noch häufiger als Grund dafür genannt. Aber auch die Wohnungssituation in Köln ist ein großes Problem und wird genauso oft als Grund angegeben wie familiäre und partnerschaftliche Probleme. Die ablehnende Haltung des Partners führt häufig dazu, dass Frauen sich überfordert fühlen und sich ein Leben als Alleinerziehende nur schwer vorstellen können. Ebenfalls schüren befristete Arbeitsverträge oder Arbeitslosigkeit die Angst, mit einem Kind in die Armutsfalle zu geraten.

Konfliktgründe (Aufgeführt nach Häufigkeit)

1. körperliche/ psychische Verfassung

2. finanzielle / wirtschaftliche Situation

3. Wohnungssituation

4. familiäre, partnerschaftliche Probleme

5. Situation als Alleinerziehende

6. Kindesvater steht nicht zur Schwangerschaft / zur Frau

7. Ausbildung / berufliche Situation

 

Allgemeine Schwangerenberatung

In der allgemeinen Beratung zu Schwangerschaft und Geburt werden viele Probleme und Fragen behandelt. Dazu gehören u.a. die Krisen- und Konfliktberatung aufgrund persönlicher Probleme der Schwangeren wie auch Informationen zu rechtlichen Fragen.

Von immer mehr Frauen und ihren Familien wird die Beratung nach der Geburt in Anspruch genommen. 2019 stieg die Zahl auf 174 Beratungen und Begleitungen nach der Geburt. Die Frauen benötigen häufig auch die Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen und die Beratungen zu Kinder- und Elterngeld.

Vergabe der Bundesstiftungsmittel „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“

Die Vergabe von Bundesstiftungsmitteln nimmt nach wie vor einen sehr großen Teil der Beratungsarbeit in Anspruch. 2019 konnten 307 Anträge bewilligt werden.

Verhütungsmittelfonds

Auch die Vergabe der Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds nimmt immer mehr Raum ein.

2019 erfolgten bereits während der Schwangerenberatung 321 Beratungen zur Verhütung.

Für 87 Anträge auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel wurden Bewilligungen ausgesprochen.

Kinderwunschberatung und Pränataldiagnostik

Der unerfüllte Kinderwunsch ist auch 2019 ein häufiger Anlass für Beratungsgespräche. Für die betroffenen Frauen ist es vor allem ein großes Problem, eventuell kinderlos zu bleiben. Die Paare haben oft zu hohe Erwartungen in die Reproduktionsmedizin, die sich aber nur selten erfüllen. Meist finden Folgegespräche über einen langen Zeitraum statt.

Gleiches gilt bei Frauen und Paaren, bei deren Kind schon in der Schwangerschaft eine Behinderung festgestellt wurde. Eine Entscheidung für die Fortführung der Schwangerschaft mit einem (schwer) behinderten Kind zu treffen, ist eine sehr schwere Krise für die Frau bzw. das Paar. Auch hier finden zahlreiche Beratungsgespräche oft über mehrere Monate statt.

Annett Braß

 

Über den Autor / die Autorin:
Annett Braß
Autor: Annett Braß
Verwaltung/Sekretariat (Leitung)
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