Liebe Mitglieder und Förderer von donum vitae köln
LEBEN : ein sehr komplexer und auch abstrakter Begriff !
Wir müssen also präzisieren, dass es bei unserem Einsatz um menschliches Leben geht, speziell um das von Mutter und Kind während einer Schwangerschaft.
Unsere Hilfsangebote sind nicht medizinischer Art, sondern wir nehmen die psychischen und sozialen Gegebenheiten und Bedürfnisse der beteiligten Personen in den Blick.
Für jedes Kind müssen wichtige Entscheidungen durch Erwachsene getroffen werden, in der Regel Mutter und/oder Vater. Ein Kind im Mutterleib befindet sich in noch extremerer Abhängigkeit von seiner Mutter. Wobei diese oft mit ihren Gefühlen zwischen Hoffen und Bangen verortet ist angesichts vieler Unwägbarkeiten, medizinisch und sozial.
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Unter diesem Motto feierte der Bundesverband von donum vitae am 13./14. September 2019 in Karlsruhe sein zwanzigjähriges Bestehen.
Nach der Wiedervereinigung wurde der Paragraf 218 neu geregelt. Seitdem gilt in der Bundesrepublik eine Art „Fristenlö-sung mit Beratungspflicht“. Das heißt, eine Abtreibung bleibt während der ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei, wenn sich die Schwangere vor dem Abbruch hat beraten lassen. Diese Beratung durch anerkannte Beratungsstellen muss schriftlich dokumentiert werden. Caritas und SkF übernahmen im Bereich der katholischen Kirche die Schwangeren-Konfliktberatung. Im Jahr 1997 waren zum Beispiel mehr als 20.000 Frauen zu einer kirchlichen Beratungsstelle gekommen, rund 5.000 hatten sich nach der Beratung für das Kind entschieden. Jeder Hilfesuchenden war der Schein ausgestellt worden.
Unter den Bischöfen war die Haltung zu dieser Regelung sehr unterschiedlich. Schließlich wurde die Frage dem Papst zur Entscheidung vorgelegt. Er lehnte den deutschen Weg ab. Daraufhin stiegen nach und nach alle Bistümer aus der staatlichen Konfliktberatung aus. Bei den katholischen Laien war der Unmut groß.
Nach allen Erfahrungen der Beraterinnen war der Ausstieg der falsche Weg, ungeborenes Leben zu retten. Denn ohne die Möglichkeit, sich im Konflikt die Beratung bescheinigen zu lassen, kommen die hilfesuchenden Frauen nicht.
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"Wie verabschiedet man ein Urgestein, das seit der Gründung 1999 zum Fundament von donum vitae köln gehört?
Am liebsten gar nicht !
Aber natürlich müssen wir Dir, lieber Josef, den wohlverdienten Ruhestand ( wie man so schön sagt ) gönnen.
Ich glaube, ich verstoße nicht gegen den Datenschutz, wenn ich verrate, dass Du in diesem Jahr, im August, 90 Jahre alt wirst. Von selbst käme niemand auf diese Idee, der Dich sieht und erlebt.
Wenn Du in den letzten Jahren schon mal die Absicht geäußert hast, aufzuhören, habe ich immer so getan, als hätte ich nichts gehört, und dann war wieder alles gut und Du bliebst mittendrin in Deiner Arbeit im Geschäftsführenden Vorstand. Und diese hast Du stets mit großem Sachverstand und Erfahrungspotential geleistet, mit Akribie und Herzblut und mit immensem Zeiteinsatz.
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In diesem Jahr konnten wir in aller Stille ein kleines Jubiläum begehen. Seit der Bildung unseres Arbeitskreises (1992) sind inzwischen über 10.000 Mal Mütter in finanzieller Notlage zu uns gekommen, um ihre Kinder mit notwendigen Dingen zu versorgen. Manche Mütter nahmen unser Angebot nur ein einziges Mal in Anspruch, andere wenden sich über Jahre immer wieder an uns. 2019 haben wir über 700 Termine für die Taborstube vereinbart. Es wurden 180 Neugeborene und 444 Mal heranwachsende Kinder komplett eingekleidet. Wir haben 64 Erstlingskinderwagen, 35 Geschwisterwagen und 44 Sportwagen weitergegeben, außerdem unter anderem 34 Kinderbetten, 36 Bauchtragen, 35 Wickelauflagen, 28 Badewannen, 44 Autositze und 16 Hochstühle.
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Liebe Mitglieder und Förderer von donum vitae köln!
ZUHÖREN: eine leichte Sache, oder? Oder vielleicht eher nicht?
Wie verhalten wir uns diesbezüglich in Alltagssituationen?
Seien wir ehrlich: Häufig überlagern wir mit unseren eigenen Gedanken das, was ein Gegenüber zu uns sagt. Wir hören ihm daher nur halbherzig zu, kreisen dabei um uns selbst, sehen hauptsächlich unsere eigene Position im Kontext der Situation des anderen, versehen das Gehörte vorschnell mit eigenen Bewertungen.
Zuhören im Beratungsgespräch ist keineswegs leicht, sondern es ist intensive Arbeit. Wenn eine Klientin im Schwangerschaftskonflikt zur Beratung kommt, schildert sie ihre Problemlage, und die Beraterin hört ihr zu in absoluter Zugewandtheit.
Das setzt nicht völliges Schweigen voraus, es handelt sich um „aktives Zuhören“, zu dem genaues Nachfragen dazugehört. Die Klientin kann sich dadurch immer mehr öffnen, und es entwickelt sich ein zunehmend genaueres Bild der oft sehr komplexen und komplizierten Lebenssituation, in der sie sich befindet.
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Das Treffen fand statt am 29. August 2018. Anfang Mai hatten Marie-Theres Ley, Josef Winkelheide und ich als Vertreter von donum vitae Köln brieflich den Kölner Erzbischof um ein Gespräch gebeten. Ende Juni hatten wir diese Terminzusage erhalten. Im Erzbischöflichen Haus wurden wir von Kardinal Rainer Woelki empfangen, der noch Weihbischof Ansgar Puff dazu gebeten hatte.
Was war unser Beweggrund? Seit Jahresanfang 2018 hatte es für den Verein donum vitae ein Wechselbad der Gefühle gegeben aufgrund sehr unterschiedlicher Verlautbarungen aus Bischofskreisen, die über Presseberichte transportiert wurden. Erfreut durften wir lesen, dass Kardinal Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, unsere Arbeit für den Lebensschutz anerkennend lobte und dankbar Gemeinsamkeiten zur kirchlichen Beratungspraxis betonte.
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Nicht nur im Schwangerschaftskonflikt wird unsere Beratungsstelle aufgesucht.
Einen Überblick über das große Spektrum unserer Beratungs- und Hilfsangebote gibt Ihnen unsere Aufstellung zur Statistik.
Realisierbar ist diese wichtige Vielfalt nur dadurch, dass wir öffentliche Zuschüsse ergänzen können durch die großzügige Unterstützung von privater Seite.
Ganz herzlich danken wir:
- der Elisabeth-Schumann-Stiftung
- der Dr. Franz Stüsser-Stiftung
- Ernestine Carl-Schumann für große Spenden aus dem Erlös ihrer Handarbeiten
- dem Verein „Hilfe für Frauen“ unter Leitung von Gabriele Otten für Sachspenden
- allen, die uns durch ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützt haben
- allen, die aus einem besonderen privaten Anlass zu Spenden aufgerufen haben
- unserem ehrenamtlichen Fachteam : Frau Hoffmann (Rechtsanwältin), Frau Dr.Scholz (Gynäkologin), Frau Schreiber (Psychotherapeutin)
- allen, die durch ihr ehrenamtliches Engagement auf verschiedenen Gebieten unsere Arbeit befördert haben
Carola Blum
Seit Jahren führt eine Vertreterin von donum vitae köln sexualpädagogische Arbeit mit Frauen in der Kölner Justizvollzugsanstalt durch. In einem Schreiben an den Justizminister des Landes NRW, Peter Biesenbach, wiesen wir auf die Wichtigkeit dieser Aufgabe hin und baten um eine gesicherte Finanzierung. Sie wurde uns für die nächsten fünf Jahre zugesagt.
Auch mit einem zweiten Anliegen hatten wir Erfolg. Wir machten auf die Notwendigkeit der Kostenübernahme von langfristig wirkenden Verhütungsmitteln an Frauen aufmerksam, die kurz vor der Entlassung stehen.
Der Justizminister betonte in seinem Antwortschreiben die Wichtigkeit unserer Arbeit und gab für beide Anliegen grünes Licht. Damit ist die Präventionsarbeit in der JVA Köln für die nächsten Jahre gesichert.
Marie-Theres Ley
Die Beraterinnen nahmen im Jahr 2018 an folgenden Fortbildungen und Fachtagungen teil:
„Zusatzfortbildung Schwangerschafskonfliktberatung – Sachthemenblock“
„Qualifizierung der Beraterinnen zur Umsetzung der vertraulichen Geburt“
„Weibliche Genitalverstümmelung (FGM): die Situation in Deutschland und Handlungsoptionen für Schwangerenberatungsstellen und Fachleute“
„Systemische Unterstützung von Trauernden“
„Liebe und tu, was du willst – Paarberatung in der Schwangerenberatung“
Netzwerk Frühe Hilfen Köln-Rodenkirchen
„ÜberForderung – Hintergründe – Auswirkungen – Hilfen“
10 Supervisionen, 4 Fachkonferenzen, diverse Arbeitskreise
999 Beratungsfälle 1.555 Beratungsgespräche 224 Informationskontakte
2018 konnten wir die Beratungszahlen aufgrund verbesserter Personalsituation deutlich steigern. Insgesamt fanden 999 Erstberatungen statt, davon fielen 706 Fälle auf die allgemeine soziale Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und 293 auf Konfliktberatungen nach § 5/6 SchKG. Es wurden im Berichtsjahr 1.555 Beratungsgespräche geführt. Hinzu kamen 224 Informationskontakte, das sind u.a. Telefongespräche mit Behörden und anderen Beratungseinrichtungen.
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